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© Schlüssel zur Lösung
Vom BSG ist die Frage der Zuständigkeit und Auslegung von §§ 116 B SGB V bei Drittanfechtungsklage konkurrierender Vertragsärzte
aufgrund des folgenden Sachverhalts zu entscheiden:
Die Kläger betreiben in Saarbrücken eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit
onkologischem Tätigkeitsschwerpunkt und nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Die Beigelade… mehr
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