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BSG: Zur Zuständigkeit und Auslegung von § 116 b SGB V bei Drittanfechtungsklage

Jus@Publicum - © Schlüssel zur Lösung Vom BSG ist die Frage der Zuständigkeit und Auslegung von §§ 116 B SGB V bei Drittanfechtungsklage konkurrierender Vertragsärzte aufgrund des folgenden Sachverhalts zu entscheiden: Die Kläger betreiben in Saarbrücken eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit onkologischem Tätigkeitsschwerpunkt und nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Beigelade… mehr

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